Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was passiert, wenn Sie Ihre Kunden
monatelang nicht bedienen oder beliefern können?
Im Januar 2004 ist die neue UVV "Grundsätze der Prävention" in Kraft
getreten.
Darin fordern die Berufsgenossenschaften eine ausreichende Anzahl von
Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu
machen und jährlich zu schulen.
Die Verantwortung für die Einhaltung liegt dabei beim Unternehmen.
Wir führen die jährlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung
gem. BGR 133 und Arbeitstättenverordnung für Ihre Mitarbeiter
durch.
Weiterhin bilden wir Ihre
Mitarbeiter zu geprüften Brandschutzhelfern aus.
Gerne unterbreite wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
5 –30 Teilnehmer - Theorie und praktische Löschübungen.
z.B. als Inhouse - Seminar vor
Ort bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Schulungsräumen.
Erste Hilfe
Unterweisungen gem. BGV A1, UVV für Ihre Ersthelfer
Vor Beginn der Arbeitsaufnahme,
danach mindestens 1x jährlich sind die
Mitarbeiter über Verhalten bei
Unfällen vom Vorgesetzten oder seinen
Beauftragten zu unterweisen.
Gerne
übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, und führen eine qualitative
und
fachkompetente Schulung durch.
Weitere Schulungen aus unserem Programm:
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Notfall-
und Evakuierungsübungen
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Notfallmedizinische
Weiterbildungen
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Medizinproduktegesetz
(MPG)
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Medizinproduktebetreiberverordnung
(MPBetreibV)
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Ausbildung
zum Brandschutzhelfer im Betrieb
-
Reanimationstraining
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Schulungen vorbeugender
Brandschutz
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Infos GMS FireTraining
Brandschutzunterweisung
mit moderner Gasübungsanlage..........
Umweltbewusst
/ Realitätsnah
Sie können den Übungstrainer auch bei
uns mieten.
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