Wir führen Feuerlöschgeräte und
Brandschutzbedarf der Marken
BAVARIA-Brandschutz® GLORIA®
JOCKEL® HEIMLICH®
FlammEx®
Weiterhin führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen
aller Brandschutzeinrichtungen jedes Herstellers durch.
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Feuerlöscher
und Zubehör zu Top Konditionen
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Feuerlöscher
Kundendienst zu Top Konditionen
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RWA
(Rauch / Wärmeabzugsanlagen)
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Brandschutztore
/ Brandschutztüren
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Funkrauchmeldeanlagen-Funkrauchmelder
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Brandschutzklappen
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Wandhydranten
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Löschanlagen
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Rauchmelder
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Brandschutzbegehungen
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Brandschutzunterweisungen
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Externer
Brandschutzbeauftragter
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Sicherheitswachdienste –
Brandschutz
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Flucht- und
Rettungswegpläne - Feuerwehreinsatzpläne
Sie benötigen Feuerlöscher auf
Zeit z.B. für Baustellen
oder Veranstaltungen? Wir vermieten Feuerlöscher zu Top
Konditionen

| Wartung
von trag- und fahrbaren Feuerlöschgeräten |
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Gewerblich genutzte Feuerlöscher müssen in der Regel
alle zwei Jahre auf ihre Funktion überprüft
werden (Sonderregelungen beachten!). Um die ordnungsgemäße
Funktion des Löschgerätes und die Sicherheit des
Benutzers eines Feuerlöschers zu gewährleisten, wird
ein solcher Wartungsturnus auch bei privat genutzten Löschern
sehr empfohlen.
Tätigkeiten:
Prüfung der Beschriftungen, der Armaturen, der Schläuche
und Sicherungen, sowie der Fälligkeit von Prüffristen
nach der Druckbehälterverordnung
Prüfung der Schutzanstriche, der Kunststoff-Formteile
auf Beschädigung, der Auslöse- und
Unterbrechungseinrichtungen, Gewicht oder Volumen des Löschmittels
auf Wiederverwendbarkeit
· Optische Prüfung von Druckschläuchen,
Dichtstellen und Dichtungen
· Prüfung von Druckleitungen auf
Korrosion und freien Durchgang
· Prüfung von Druck oder Gewicht
des Treibgases
· Reparaturen, Füllungen, Abdrücken
von Schläuchen
· Innenrevision, Behälterdruckversuche,
Druckgasbehälterprüfungen nach § 83 Abs. 2 DBV
· Beschriftungen nach
Instandhaltung und Füllung sowie Ersatzteile
Bestandteile einer Prüfung:
Brandschutztechnische Prüfung / Sicherheitstechnische
Prüfung / Prüfset, Prüfaufkleber.
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Instandhaltung RWA Anlagen
EINE FUNKTIONIERENDE RWA-ANLAGE SCHÜTZT LEBEN UND SACHWERTE
Sofern
RWA - Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft
seiner Anlage
verantwortlich. gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO)
sowie den entsprechenden
Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des
baulichen Brandschutzes
gesetzlich vorgeschrieben.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18 232 regelmäßig, mindestens
jährlich, komplett allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft
geprüft und sofern erforderlich,
instandgesetzt werden.
Umfang der Instandhaltung Nach entsprechenden Checklisten werden folgende
Arbeiten durchgeführt:
Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion
Prüfung des Energievorrates Kontrolle der
Kohlendioxid-Flaschen auf
Gewicht und Korrosionserscheinungen Prüfung der Akkumulatoren auf
Belastbarkeit bzw. Austausch nach Ablaufdatum Prüfung der
pneumatischen oder elektrischen Steuerleitungen
Druckprüfungen oder Durchgangsmessungen Funktionsprüfung bei
thermischen Auslösern und zentralen Betätigungselementen durch Kohlendioxid
Reinigung und Fetten von einzelnen Bauteilen Prüfung oder
Austausch von
Druckgasgeneratoren und Dichtungen Überprüfung von elektromagnetischen oder
motorbetriebenen
Ansteuerungen Funktionsprüfung, Kontrolle und Justierung an den einzelnen
Rauchklappen
Prüfung von Zubehöreinrichtungen der jeweiligen RWA - Anlage
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles kostenloses
Angebot.
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