Planung, Verkauf, Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen

 
 

Wir führen Feuerlöschgeräte und Brandschutzbedarf der Marken

BAVARIA-Brandschutz®  GLORIA®  JOCKEL®  HEIMLICH®   FlammEx®

 

Weiterhin führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen

aller Brandschutzeinrichtungen jedes Herstellers durch.

 

  • Feuerlöscher und Zubehör zu Top Konditionen

  • Feuerlöscher Kundendienst zu Top Konditionen

  • RWA (Rauch / Wärmeabzugsanlagen)

  • Brandschutztore / Brandschutztüren

  • Funkrauchmeldeanlagen-Funkrauchmelder

  • Brandschutzklappen

  • Wandhydranten

  • Löschanlagen

  • Rauchmelder

  • Brandschutzbegehungen

  • Brandschutzunterweisungen

  • Externer Brandschutzbeauftragter

  • Sicherheitswachdienste – Brandschutz

  • Flucht- und Rettungswegpläne - Feuerwehreinsatzpläne

 

                         Sie benötigen Feuerlöscher auf Zeit z.B. für Baustellen

                         oder Veranstaltungen? Wir vermieten Feuerlöscher zu Top Konditionen

 

Wartung von trag- und fahrbaren Feuerlöschgeräten


Gewerblich genutzte Feuerlöscher müssen in der Regel alle zwei Jahre auf ihre Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!). Um die ordnungsgemäße Funktion des Löschgerätes und die Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers zu gewährleisten, wird ein solcher Wartungsturnus auch bei privat genutzten Löschern sehr empfohlen.

Tätigkeiten:
Prüfung der Beschriftungen, der Armaturen, der Schläuche und Sicherungen, sowie der Fälligkeit von Prüffristen nach der Druckbehälterverordnung
Prüfung der Schutzanstriche, der Kunststoff-Formteile auf Beschädigung, der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen, Gewicht oder Volumen des Löschmittels auf Wiederverwendbarkeit
· Optische Prüfung von Druckschläuchen, Dichtstellen und Dichtungen
· Prüfung von Druckleitungen auf Korrosion und freien Durchgang
· Prüfung von Druck oder Gewicht des Treibgases
· Reparaturen, Füllungen, Abdrücken von Schläuchen
· Innenrevision, Behälterdruckversuche, Druckgasbehälterprüfungen nach § 83 Abs. 2  DBV
· Beschriftungen nach Instandhaltung und Füllung sowie Ersatzteile

Bestandteile einer Prüfung: Brandschutztechnische Prüfung / Sicherheitstechnische Prüfung / Prüfset, Prüfaufkleber.

 

Instandhaltung RWA Anlagen

 

EINE FUNKTIONIERENDE RWA-ANLAGE SCHÜTZT LEBEN UND SACHWERTE

Sofern RWA - Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage

verantwortlich. gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden

Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des baulichen Brandschutzes

gesetzlich vorgeschrieben.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18 232 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich,

instandgesetzt werden.


Umfang der Instandhaltung Nach entsprechenden Checklisten werden folgende Arbeiten durchgeführt:

 

Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion Prüfung des Energievorrates Kontrolle der

Kohlendioxid-Flaschen auf Gewicht und Korrosionserscheinungen Prüfung der Akkumulatoren auf

Belastbarkeit bzw. Austausch nach Ablaufdatum Prüfung der pneumatischen oder elektrischen Steuerleitungen

Druckprüfungen oder Durchgangsmessungen Funktionsprüfung bei thermischen Auslösern und zentralen Betätigungselementen durch Kohlendioxid Reinigung und Fetten von einzelnen Bauteilen Prüfung oder

Austausch von Druckgasgeneratoren und Dichtungen Überprüfung von elektromagnetischen oder

motorbetriebenen Ansteuerungen Funktionsprüfung, Kontrolle und Justierung an den einzelnen Rauchklappen

Prüfung von Zubehöreinrichtungen der jeweiligen RWA - Anlage

 

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles kostenloses Angebot.

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Datenblatt hier.

 

 

Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutz im Gebäude beschränkt sich nicht nur auf den baulichen Brandschutz.
Auch im laufenden Betrieb müssen die Belange des Brandschutzes ständig beachtet werden.
So sind beispielsweise Brandschutzordnungen zu erstellen und Ihre Beschäftigten zu schulen.
Betriebliche Brandschutzeinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne zu erstellen und fortzuschreiben.

Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgaben trägt immer der Unternehmer!

Bei einer bestimmten Größe und Art des Betriebes wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten von der Berufsgenossenschaft oder der Bauaufsichtsbehörde verlangt.

Der Brandschutzbeauftragte muss nicht Mitarbeiter Ihres Betriebes sein.

Als externer Brandschutzbeauftragter berate ich Sie gerne in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und schule Ihre Angestellten für den Fall der Fälle.
Ebenso erstelle ich Ihnen Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844 / BGV A8 und Feuerwehrpläne nach DIN 14095.